Zwischenabschluss

Ein Zwischenabschluss, auch als Teilabschluss oder Quartalsabschluss bezeichnet, ist ein Finanzbericht, der die finanzielle Lage und die Ergebnisse eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Geschäftsjahres darstellt. Im Gegensatz zum Jahresabschluss, der die finanziellen Informationen für das gesamte Geschäftsjahr enthält, bezieht sich ein Zwischenabschluss auf einen kürzeren Zeitraum. Typisch hierfür sind diese auf Quartals- oder Halbjahresbasis.

Inhalt des Zwischenabschlusses

Der Zwischenabschluss enthält Schlüsselinformationen wie Umsatz, Kosten, Gewinne, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital. Er gibt einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zusätzlich zu den reinen Zahlen können Zwischenabschlüsse Erläuterungen und Kommentare enthalten, die spezifische Ereignisse oder Entwicklungen erklären, die sich auf die finanzielle Situation ausgewirkt haben.

Verwendung des Zwischenabschlusses

Zwischenabschlüsse werden sowohl für interne als auch für externe Zwecke erstellt. Intern dienen sie der Überwachung und Steuerung des Unternehmens, während externe Stakeholder, wie Investoren und Gläubiger, Einblick in die finanzielle Entwicklung erhalten. Unternehmen können Zwischenabschlüsse nutzen, um die finanzielle Performance im Vergleich zu vorherigen Quartalen oder Halbjahren zu analysieren und Trends zu identifizieren. Auch ist eine Risikobewertung möglich, da Zwischenabschlüsse es ermöglichen eine laufende Bewertung von finanziellen Risiken und Chancen, die das Unternehmen möglicherweise beeinflussen. Auch ermöglicht er es dem Management und den Stakeholdern, die Wirksamkeit von Unternehmensstrategien zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Notwendigkeit des Zwischenabschlusses

Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, einen Zwischenabschluss für das erste Halbjahr zu erstellen und zu veröffentlichen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind solche, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden oder gehandelt werden sollen.Notwendig wird der Zwischenabschluss beispielsweise, wenn Auslagerungen eines Konzerns ihren Jahresabschluss zu einem abweichenden Stichtag erstellen. Hier greift der Grundsatz der Einheitlichkeit, der für alle in einen Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresabschlüsse denselben Stichtag für den Ab­schluss und ein ein­heitliches Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr vorschreibt.

Auch Unternehmen, die Kredite aufgenommen haben, können in den Kreditvereinbarungen verpflichtet sein, Zwischenabschlüsse vorzulegen, um die finanzielle Situation gegenüber den Kreditgebern offenzulegen.

Rechtliche Grundlagen für den Zwischenabschluss

Die Anforderungen an den Zwischenabschluss sind nicht gesetzlich normiert, sondern ergeben sich aus seiner Funktion: Er hat die gleiche Bedeutung, die bei Identität des Abschlussstichtags dem Jahresabschluss zukommt.