Gutschrift

Eine Gutschrift ist im rechtlichen Sinne eine Art umgekehrte Rechnung. Oftmals wird sie auch Abrechnungsgutschrift oder umgekehrte Rechnung genannt. Bei solch einem Verfahren stellt der Leistungsempfänger die Rechnung mit einem positiven Betrag für einen Leistungserbringer aus.

Gutschrift vs. Stornorechnung

Bei einer Stornorechnung hingegen werden bereits geleistete Zahlungen zurück gezahlt und somit die ursprüngliche Rechnung neutralisiert. Somit besteht ein eindeutiger Bezug zu einer bereits existierenden Rechnung und die Stornorechnung muss als solche markiert werden mit einer eigenen Rechnungsnummer.

Die Regeln für Gutschriften

Für die Erstellung von Gutschriften gibt es einige Regeln, die stets zu beachten sind:
Der Leistungserbringer erhält die Gutschrift als Einnahme vom Leistungsempfänger.
Der Leistungsempfänger stellt die Rechnung aus.
Die Gutschrift weist einen positiven Betrag aus.

Pflichtangaben für eine Gutschrift

Wie alle Dokumente in der kaufmännischen Verwaltung, gibt es auch Pflichtangaben für Gutschriften. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Rechnung, aus diesem Grund müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer des Leistungserbringers
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Angaben über die Art und den Umfang der Leistung oder Lieferung
  • Angaben über den Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistungserbringung
  • besondere Vereinbarungen zur Zahlung oder Entgeltminderung und die Höhe des Steuersatzes, der in der Rechnung enthalten ist
  • Hinweis auf die Pflicht zur Aufbewahrung der Rechnung/Gutschrift, sofern diese steuerpflichtige Leistungen beinhaltet

Vorteile einer Gutschrift

Abrechnungsgutschriften bringen oft weniger Aufwand mit sich und somit auch Zeitersparnis, da
– der Erbringer der Leistung keine Rechnung schreiben muss.
– der Empfänger keine Rechnung prüfen muss, da er die Gutschrift ja selbst erstellt hat.

Typische Fehler bei der Verbuchung einer Gutschrift

Typisch sind hier die Fehler, die auch oft bei der Rechnungserstellung passieren, wie beispielsweise fehlende Pflichtangaben. Fehlt eine Pflichtangabe kann die Gutschrift umsatzsteuerrechtlich nicht korrekt verbucht werden. Hinzu kommen hier das Wort Gutschrift und der positive Rechnungsbeitrag, der nicht vergessen werden darf.

Kleinunternehmerregelung

Da Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen sie keine Gutschriften mit ausgeschriebener Umsatzsteuer bzw. Steuersatz annehmen.