GoBD

Das Kürzel GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Kurz gesagt, ist in diesen geregelt, wie steuerrechtlich relevante Unterlagen erfasst, bearbeitet und archiviert werden, also die Anforderungen an eine korrekte Buchführung. Konkret geht es hierbei um die digtialen Lösungen – die GoBD sagen jedoch nicht, was aufbewahrt werden muss, sondern lediglich wie. Dies ist notwendig, damit das Finanzamt Ihre Buchführung als nachvollziehbar ansieht und diese die gewünschte Beweiskraft hat, da sie lückenlos, fehlerfrei und vollständig ist. Zudem ist nur so eine einheitliche Praxis möglich. Erfüllen müssen diese Richtlinien jegliche Unternehmensformen, egal, ob Groß- oder Kleinunternehmen, sowie Freiberufler und Selbstständige.

Die aktuelle Neufassung, welche seit dem 01.01.2020 gilt, umfasst nun auch die neueren digitalen Möglichkeiten wie das Abfotografieren von Belegen mit dem Smartphone, sowie die Integration von Cloud-Technologie. Vorher galten die GDPdU, also die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, welche lediglich ergänzt und nicht ersetzt wurden.

Oftmals ist eine GoBD-konforme Buchhaltung manuell schwierig und aufwändig durchzuführen. Hierbei können Buchhaltungsprogramme wie FIBUscan helfen, da diese automatisch nach den gewünschten Grundsätzen arbeiten und so Strafen oder Fehlern in der Buchhaltung vorbeugen. So kann es passieren dass deine Einnahmen geschätzt werden und Sie Nachforderungen zahlen müssen.

Folgende Punkte der GoBD stehen bei der elektronischen Datenerfassung im Vordergrund:

  • Datensicherheit

  • Nachprüfbarkeit

  • Datenunveränderbarkeit

  • zeitgerechte Erfassung

  • Vollständigkeit & Richtigkeit

  • Nachvollziehbarkeit

  • Ordnung

  • Einzelaufzähung der einzelnen Geschäftsvorfälle

Hierbei ist laut GoBD eine nachvollziehbare Verknüpfung zwischen Beleg und Buchung wichtig, um die Beweiskraft der Buchführung zu erfüllen und alle relevaten Daten zur Nachvollziehbarkeit gemäß den Fristen aufzubewahren. Die Anforderungen zur Verfahrensdokumentation sind hierbei sehr kleinteilig.

Um korrekt nach der GoBD zu arbeiten, ist es wichtig die richtige Software einzusetzen, eine revisionssichere Archivierung und eine vollständige Verfahrensdokumentation vorweisen zu können. All dies ist mit FIBUscan gar kein Problem – jegliche Prozesse sind GoBD-konform.