Gewinn

Der unternehmerische Gewinn ist der Betrag, der von den gesamten Einnahmen eines Unternehmens nach Abzug der Kosten übrigbleibt. Somit handelt es sich um den Überschuss, den das Unternehmen tatsächlich verdient hat. Der unternehmerische Gewinn wird mit der Erfolgsrechnung bzw. Gewinnermittlung berechnet.

Gewinn in der Betriebswirtschaftslehre

In der Betriebswirtschaftslehre ist der unternehmerische Gewinn nicht klar definiert:

  • Nominalkapitalerhaltung: Nach der Nominalkapitalerhaltung sind Gewinne dann erzielt, wenn das Eigenkapital vermehrt wurde.
  • Realkapitalerhaltung: Hier liegt ein Gewinn vor, wenn das Eigenkapital um mehr als die Höhe der Inflationsrate gestiegen ist.
  • Substanzerhaltung: Bei der Substanzerhaltung spricht man von Gewinn, wenn der Unternehmenswert, welcher im Rahmen des Cashflows ermittelt wurde, gestiegen ist.

Gewinn im internen Rechnungswesen

Der Begriff wird im internen Rechnungswesen anderes definiert als in der Betriebswirtschaftslehre. Hier liegt, gemäß der zu Beginn genannten Definition, dann ein Gewinn vor, wenn die Erlöse die Kosten übersteigen.

Erlöse sind Erträge, welche direkt mit der betrieblichen Leistung im Zusammenhang stehen. Als Erlös wird somit der Wertzuwachs in Form von produzierten Gütern und Dienstleistungen bezeichnet, unabhängig davon, ob diese verkauft werden oder nicht. Die Berechnung für den Gewinn erfolgt sehr unkompliziert: Gewinn = Erlös – Kosten.

Diese Berechnung umfasst nur betriebliche Erträge und Kosten.

Gewinn im Handelsrecht

Der unternehmerische Gewinn bezieht sich Im Handelsrecht auf den Überschuss der Erträge und die Aufwendungen in einem Unternehmen während eines bestimmten Geschäftsjahres. Der Gewinn wird berechnet, indem man die Erträge (Umsatzerlöse) eines Unternehmens von den Aufwendungen (Betriebskosten, Steuern, Zinsen, Abschreibungen usw.) abzieht.

Gewinn im Steuerrecht

Der unternehmerische Gewinn im Steuerrecht bezieht sich auf den steuerpflichtigen Gewinn, der für die Berechnung der Einkommens- oder Körperschaftsteuer herangezogen wird. Der steuerliche Gewinn unterscheidet sich oft von dem Gewinn, der in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen wird, da steuerliche Vorschriften spezifische Regeln und Anpassungen für die Gewinnermittlung enthalten können. Die Berechnung des Gewinns im Steuerrecht kann je nach Rechtsform des Unternehmens und den geltenden steuerlichen Vorschriften variieren.

Die Bedeutung des unternehmerischen Gewinnes

Der unternehmerische Gewinn ist entscheidend für Erfolg und die Existenz eines Unternehmens. Er ermöglicht Investitionen, den Ausbau des Geschäfts, die Bedienung von Schulden, die Ausschüttung von Dividenden und er schafft finanzielle Reserven.

Risiken und Unsicherheiten

Der unternehmerische Gewinn ist nicht garantiert und Unternehmen müssen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigen. Konjunkturelle Schwankungen, Wettbewerb, Marktdynamiken und andere Faktoren können den Gewinn beeinflussen.

Gewinnverwendung

Der unternehmerische Gewinn kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, einschließlich Rücklagenbildung, Investitionen, Schuldenabbau und Ausschüttung von Dividenden.

Der unternehmerische Gewinn ist somit nicht nur eine finanzielle Kennzahl, sondern auch ein Schlüsselfaktor für die nachhaltige Entwicklung und das Wachstum eines Unternehmens. Unternehmen müssen strategisch arbeiten, um einen stabilen und positiven Gewinn zu erzielen und gleichzeitig langfristige Ziele zu verfolgen.