Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das bestimmte Personen und Unternehmen eingetragen werden müssen. Es dient dazu, wichtige Tatsachen und Rechtsverhältnisse von kaufmännischen Unternehmen öffentlich zugänglich zu machen, um Sicherheit im Handelsverkehr zu gewährleisten.
Funktionen des Handelsregisters
Publizitätsfunktion (Vertrauensschutz): Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit der Eintragungen.
Kontrollfunktion: Staatliche Kontrolle im Bereich der Handels- und Wirtschaftsgeschäfte.
Publikationsfunktion: Öffentliche Einsichtnahme aller Eintragungen mit verbindlichen Angaben.
Beweisfunktion: Eintragungen haben rechtsbezeugende Funktion und dienen als Beweismittel.
Das Handelsregister wird online veröffentlicht, und Informationen wie Firmenname, Sitz, Rechtsform, Kapital etc. sind öffentlich einsehbar. Es beinhaltet Neuigkeiten, Änderungen und Löschungen von Unternehmen.
Handelsregisterauszug
Ein Auszug aus dem Handelsregister enthält wichtige Informationen über ein Unternehmen, darunter Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Geschäftsführer, Rechtsform, Handelsregisternummer etc. Er kann einfach oder amtlich beglaubigt sein. Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar, und der Grundsatz der Publizität ermöglicht es jedem, es online abzurufen und Informationen zu prüfen.
Inhalt
Das Handelsregister enthält grundlegende Informationen über ein Unternehmen und variiert nicht nur zwischen verschiedenen Unternehmen, sondern auch zwischen verschiedenen Bundesländern. Zu den grundsätzlichen Angaben im Handelsregister gehören:
Das Handelsregister enthält somit umfassende Informationen über jedes Unternehmen. Die Art der einzutragenden Informationen wird durch die speziellen Vorschriften der jeweiligen Rechtsformen (wie GmbHG, AktG) und des Handelsgesetzbuchs festgelegt.
Aufteilung Handelsregister
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen, A und B, unterteilt, abgekürzt als HRA und HRB. Diese Abteilungen beinhalten unterschiedliche Arten von Unternehmen, je nach ihrer Rechtsform:
Abteilung A (HRA):
Abteilung B (HRB):
Diese Gliederung ermöglicht es, die verschiedenen Rechtsformen der Unternehmen zu unterscheiden. Jedes eingetragene Unternehmen erhält eine fortlaufende Nummer als Handelsregisternummer, die von jedem Amtsgericht vergeben wird. Die Angaben Amtsgericht, Abteilung und fortlaufende Nummer sind notwendig, um eine Eintragung zweifelsfrei zu identifizieren.
Eintragungspflicht
Kaufleute, Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbebetriebe können teilweise freiwillig entscheiden. Wenn ein Kleingewerbebetrieb einen hohen Umsatz erzielt und die Geschäftsführung ähnlich der eines eintragungspflichtigen Unternehmens ist, muss er sich im Handelsregister eintragen lassen. Der Kleingewerbebetrieb kann entweder als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werden. Falls er sich für eine Eintragung entscheidet, wird dem Firmennamen die Abkürzung e.Kfm. (eingetragener Kaufmann), e.Kfr. (eingetragene Kauffrau) oder e.K. hinzugefügt.