Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch, kurz auch HGB genannt, bildet die Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Dank der klar definierten Gesetze schafft es so einen Rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte, die in Deutschland abgewickelt werden. An diese Gesetze müssen sich alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen halten.

Für wen ist das Handelsgesetzbuch verpflichtend?

Die Gesetze aus dem Handelsgesetzbuch sind bindend für alle Unternehmen und Selbstständigen, die sich an das Handelsgesetz halten müssen. Hierzu zählen alle, die im rechtlichen Sinne ein Handelsgewerbe betreiben.

Jedoch gibt es hier einige Rechtsformen, die Sonderregelungen haben:

  • offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA)
  • stille Gesellschaften
  • Banken, Versicherungsunternehmen und Genossenschaften unterliegen zudem bestimmten Sonderregelungen.

Geschichte

Bereits vor über 100 Jahren existierte die Grundform des Handelsgesetzbuches. Vor seinem Inkrafttreten galt in Deutschland das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch. Jedoch führte die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Widersprüchen. Daher entschied man sich im Jahr 1894 dazu, ein neues Gesetz für den deutschen Handel zu verfassen. So wurde am 10.03.1894 das heutige Handelsgesetzbuch erlassen.

Seither gab es immer wieder Änderungen und Aktualisierungen. Beispielsweise durch die internationale Rechtssetzung in Form der rechtlichen Standards auf EU-Ebene.

Die wichtigsten Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch

Die wichtigste Pflicht, an die sich Unternehmen und Selbstständige halten müssen, sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Dies sind die Richtlinien für eine systematische und lückenlose Buchhaltung. Ebenfalls enthält das Handelsgesetzbuch alle Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses. Hier wird klar geregelt, auf welche Weise der Jahresabschluss erstellt und der Gewinn ermittelt werden muss.

Aufbau und Inhalt des Handelsgesetzbuches

Unterteilt ist das Handelsgesetzbuch in fünf Bücher, die ebenfalls noch einmal untergliedert sind.
Die fünf Bücher sind:
1. Handelsstand
2. Handelsgesellschaften und Stille Gesellschaft
3. Handelsbücher
4. Handelsgeschäfte
5. Seehandel