Handelsbilanz

Die Handelsbilanz ist eine Zusammenstellung aller Warenexporte und -importe in einem bestimmten Zeitraum, sowohl auf Unternehmensebene als auch auf volkswirtschaftlicher Ebene. Sie dient dazu, ausländische Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen eines Unternehmens zu erkennen.

Die Handelsbilanz ist ein Teil der Leistungsbilanz und somit der Zahlungsbilanz. Als Unterbilanz der Leistungsbilanz ist sie von entscheidender Bedeutung und liefert wichtige Informationen für wirtschaftliche Maßnahmen und Entscheidungen auf Unternehmensebene.

Kontostruktur der Handelsbilanz

In der Regel wird die Bilanz in Staffelform präsentiert und in Soll und Haben gegliedert. Dabei werden die Warenimporte wertmäßig auf der Habenseite und die Warenexporte auf der Sollseite aufgeführt.

AKTIVA

A: Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen
III. Wertpapiere
IV. Kasse, Bank

C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
E. Endbestand

Bilanzsumme (Vermögen)

PASSIVA

A: Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklagen
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinn-/ Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss

B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern

Bilanzsumme (Kapital)

Publizitätspflicht der Handelsbilanz

In diesem Kontext ist es von Bedeutung zu beachten, dass bestimmte Personen- und Kapitalgesellschaften gesetzliche Offenlegungspflichten, auch als Publizitätspflichten bekannt, haben. Die gesetzlichen Vertreter solcher Gesellschaften sind verpflichtet,die Jahresabschlüsse samt Anhängen im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dadurch erhalten Angestellte, Anteilseigner und Geschäftspartner die Möglichkeit, sich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

Diese Einreichung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Bei kapitalorientierten Gesellschaften ist diese Frist auf vier Monate verkürzt, wobei die erforderlichen Unterlagen je nach Größe der Gesellschaft variieren können. In jedem Fall müssen der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang eingereicht werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Publizitätspflichten sind insbesondere in folgenden Vorschriften verankert:
§ 266 HGB (Handelsgesetzbuch)
§§ 325 ff HGB
§ 161 AktG (Aktiengesetz)

Die Publizität der Handelsbilanz erfolgt nach dem General- oder Spezialhandel und erfolgt üblicherweise sortiert nach Warengruppen wie Rohstoffe, Nahrungsmittel oder Fertigwaren. Bei internationalen Handelsbilanzen kann eine Gliederung nach Regionen oder Ländern erfolgen. Die Handelsbilanz kann als monatlicher oder jährlicher Nachweis vorliegen.

Arten der Handelsbilanz

Die Handelsbilanz lässt sich in drei Arten unterteilen:

Ausgeglichene Handelsbilanz: Eine ausgeglichene Handelsbilanz entsteht, wenn die Werte von Exporten und Importen bei einer Gegenüberstellung identisch sind. Diese Ausgeglichenheit ist jedoch in der Realität äußerst unwahrscheinlich, bedenkt man die komplexen Strukturen des globalen Warenverkehrs und Handels. In der Praxis ist eine ausgeglichene Handelsbilanz daher nahezu nie anzutreffen.

Positive Handelsbilanz: Eine positive Handelsbilanz entsteht, wenn der Wert der Exporte den der Importe übersteigt. In solchen Fällen spricht man von einem Handelsbilanzüberschuss. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft können sowohl positiv als auch negativ sein.

Negative Handelsbilanz: Bei einer negativen Handelsbilanz sind die Exporte geringer als die Importe, was zu einem Handelsbilanzdefizit führt.

Unternehmer sind unter Umständen dazu verpflichtet, eine Handelsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu erstellen. Obwohl kein bestimmtes Buchführungssystem vorgeschrieben ist, müssen Unternehmer ihre Buchführung so strukturieren, dass ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick erhalten kann. Daher ist es je nach Art des Unternehmens möglicherweise notwendig, sich mit der Handelsbilanz auseinanderzusetzen.