Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung, welche oftmals auch als GuV abgekürzt wird, ist Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses. Sie dients als Erfolgsrechnung und enthält alle Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres. Zum Tag der Erstellung werden diese gegenübergestellt.

Aufbau einer Gewinn- und Verlustrechnung

  • Erträge werden ins Haben gebucht
  • Aufwendungen werden ins Soll gebucht
  • Der Abschluss des Gewinn- und Verlustkontos wird auf das Konto Eigenkapital übertragen

Macht ein Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung, so müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten werden. Auch folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Die Buchhaltung sollte übersichtlich gestaltet sein
  • Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos aufgeführt sein
  • Für jede Buchung muss ein passender Beleg vorhanden sein.
  • Der Jahresabschluss ist auf Deutsch und in der Währung Euro zu erstellen.

Aufbewahrungspflicht für die Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV sollte in jedem Fall mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Jedoch läuft diese Aufbewahrungspflicht nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Es gibt zwei Varianten für den Aufbau der GuV: einmal die Kontenform oder die Staffelform.
Bei der Kontenform werden auf die Sollseite Aufwendungen gebucht und auf die Habenseite alle Erträge. Steht auf der Sollseite ein Saldo, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet.

Beispielhaft könnte eine Gewinn- und Verlustrechnung folgendermaßen aussehen:

SOLL
Personalkosten
Wareneinsatz
Betriebskosten
Abschreibungen
Steuern
Zinsen
SUMME
HABEN
Zinserträge
Außerordentliche Erträge
Umsatzerlöse
Wertpapiere
SUMME

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform zu erstellen. Hierbei können sie selbst wählen, ob sie diese nach Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren erstellen möchten.

Übermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung

Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, müssen die Bilanz, wie auch die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch übermittelt werden. Inhalte und die Form der elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen standardisiert. Die Datenschemata werden von der Finanzverwaltung jährlich aktualisiert und unter www.esteuer.de zur Verfügung gestellt.