Buchführung

Alle selbstständigen Unternehmen müssen am Ende des Jahres eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen, um die Steuern korrekt zu bemessen. Hierfür ist eine Buchführung nötig. Dabei handelt es sich um die lückenlose und korrekte Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen. Beispiele für solche Geschäftsvorfälle wären Verkaufserlöse, Zahlung der Löhne oder einer Rechnung.

Die Buchführung ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens, wozu in erster Linie die Finanzbuchführung, kurz Fibu, gehört. Hierbei werden alle anfallenden Geschäftsvorfälle in korrekter Reihenfolge aufgezeichnet, Werte nach Sachzusammenhängen gesammelt und gruppiert. Dann werden Wertkorrekturen an Vermögensbeständen vorgenommen, Rückstellungen gebildet und Rechnungsabgrenzungen durchgeführt, um eine korrekte Erfolgsermittlung zu ermöglichen. Schließlich ist die Hauptaufgabe der Buchführung die Basis für Gewinnermittlung und Jahresabschluss zu bilden.

Neben dieser einen Hauptaufgabe hat die Buchführung noch viele weitere Sonderaufgaben. So ermöglicht sie beispielsweise Umsatzgröße und Umsatzschnelligkeit zu beobachten, gewährt Einblick in Kapital- und Schuldenverhältnisse, sowie Zahlungsbereitschaft und Risikogestaltung. Ebenso liefert die Buchführung Daten für die Selbstkostenrechnung, Statistik und Planung. Das Finanzamt nutzt diese Daten als Grundlage für die Besteuerung.

Die Buchführung ist für eine Vielzahl von Unternehmen sogar verpflichtend. Diese Pflicht ergibt sich aus §§ 238 ff. HGB (handelsrechtlich) und §§ 140 ff. AO (steuerrechtlich). Hierbei ist wichtig, dass die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung, Aufbewahrung, Verarbeitung und Entsorgung von Büchern, Aufzeichnungen, Daten und Unterlagen sowie zum Datenschutz eingehalten werden (GoBd)“. Ob das Unternehmen die Buchführung dabei selbst übernimmt oder an eine externe Firma auslagert, ist ihr hierbei selbst überlassen. Ebenso kann die Buchführung mithilfe von Buchführungsprogrammen durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit der Buchführung fällt oftmals der Begriff der doppelten Buchführung. Diese ist oftmals in privatwirtschaftlichen Unternehmen zu finden. Die Besonderheit dieser Form von Buchführung liegt darin, dass jeder Geschäftsvorgang doppelt erfasst wird. Somit kann dann der Erfolg eines Zeitraumes auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden: per Bilanz und per Gewinn- und Verlustrechnung. Die Buchung erfolgt hierbei auf zwei Konten.