Ausgangsrechnung
Bei einer Ausgangsrechnung handelt es sich um ein Rechnungsdokument, dass vom eigenen Unternehmen an die Kunden, also Empfänger einer Lieferung oder Leistung, gestellt wird. Somit ist sie das Gegenstück zur Eingangsrechnung.
Welche Konten werden bei der Buchung einer Ausgangsrechnung angesprochen?
Mit der Stellung einer Ausgangsrechnung erhöhen sich die Forderungen gegenüber den Kreditoren. Daher wird das Konto Forderungen angesprochen. Außerdem wird das Konto Umsatzsteuer angesprochen. Der Buchungssatz für Ausgangsrechnungen sieht demnach wie folgt aus:
Welche Angaben sind in einer Ausgangsrechnung Pflicht?
Nach §§ 14, 14a muss eine Rechnung folgende Elemente beinhalten:
Ausgangsrechnung als Kleinstbetragsrechnung
Wenn die in Rechnung gestellten Leistungen weniger als 250 € betragen, greifen die Vorgaben der Kleinstbetragsrechnungen nach § 33 UStDV.
Dies hat zur Folge, dass eine vereinfachte Ausstellung der Ausgangsrechnung möglich ist, da weniger Pflichtangaben notwendig sind.
Bei den Angaben, die bei einer Ausgangsrechnung unter 250 € Pflicht sind, handelt es sich um folgende:
Abschlagsrechnung als Sonderform der Ausgangsrechnung
Bei einer Abschlagsrechnung handelt es sich um eine Sonderform der Ausgangsrechnung.
Diese Form der Ausgangsrechnung wird bei größeren, aufwändigeren Projekten gestellt.
Durch diese wird ein Kunde dazu aufgefordert, einen Rechnungsbetrag schon vor Fertigstellung des Projektes zu bezahlen. In der Abschlagsrechnung werden die bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellten Leistungen in Rechnung gestellt. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend nummeriert. Außerdem muss neben dem zu zahlenden Rechnungsbetrag angegeben werden, wie viel der Kunde schon bezahlt hat. Nach Fertigstellung des Projektes wird dem Kunden eine Schlussrechnung gestellt, in der der gesamte Rechnungsbetrag als auch die einzelnen Abschläge ausgewiesen sind.