Verbindlichkeiten

Der Begriff Verbindlichkeiten beschreibt verbindlich festgehaltene Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Meist bestehen solche Verpflichtungen in finanzieller Form, aber auch Waren oder zu erbringende Dienstleistungen sind möglich. Eine Forderung stellt das Gegenteil einer Verbindlichkeit dar.

Was sind die Merkmale von Verbindlichkeiten?

Das wichtigste Merkmal von Verbindlichkeiten ist die Tatsache, dass die Leistung des Gläubigers bereits erbracht wurde, die des Schuldners hingegen noch nicht. Somit ist für eine Verbindlichkeit ein zeitlicher Versatz von Nöten. Dieser kann vermieden werden, indem Leistung und Gegenleistung parallel erfolgen.

Verbindlichkeiten werden auch dadurch definiert, dass sie einen festgelegten Umfang, wie auch klar definierten Erfüllungszeitpunkt haben, was im Kaufvertrag schriftlich festgehalten ist. Dies geschieht meist bei einem Kauf auf Rechnung, wobei ein klar definiertes Zahlungsziel für beide Parteien existiert. So bucht das Unternehmen, welches zuerst die Leistung empfängt, die Verbindlichkeit nach Erhalt ein. Solch eine Buchung sollte zeitnah an den Rechnungseingang erfolgen.

Verbindlichkeiten und die Bilanz

Jeder Kaufmann, der eine Buchhaltungspflicht hat, muss am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz vorweisen. In dieser werden alle Verbindlichkeiten auf der Passivseite als Sammelposten aufgeführt. Diese sind in folgende Positionen aufgegliedert:

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Diese bestehen gegenüber Lieferanten und Kunden.
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Schulden, welche aus Darlehen und Krediten entstanden sind.
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: Zahlt ein Kunde die Ware an, hat aber noch keine Ware erhalten, entsteht eine Verbindlichkeit.
  • Anleihen: Gibt ein Unternehmen Anleihen heraus, geht es gegenüber den Käufern der Anleihen Verbindlichkeiten ein.
  • Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen: Verpflichtungen durch geschäftliche Beziehungen
  • Verbindlichkeiten gegen Unternehmen im Beteiligungsverhältnis: Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, die finanziell an dem eigenen Unternehmen beteiligt sind
  • Sonstige Verbindlichkeiten: Alle Verbindlichkeiten, die nicht zuzuordnen sind.

Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen

Bei Verbindlichkeiten sind Höhe und Zeitpunkt der Leistung aufgrund der vertraglichen Bindung klar bekannt. Schulden, die in dieser Hinsicht ungewiss sind, werden als Rückstellungen bezeichnet.