Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitslohn eines Arbeitnehmers abgezogen wird. Dieser Abzug erfolgt durch den Arbeitgeber im Auftrag des Staates. Die Lohnsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Finanzierung staatlicher Aufgaben.

Höhe der Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter von Einkommen des Arbeitnehmers, der Familienstand, die Anzahl der Kinder und andere steuerrelevante Aspekte. Arbeitnehmer müssen in der Regel eine Steueridentifikationsnummer angeben und einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragen, um sicherzustellen, dass die korrekte Menge an Lohnsteuer abgezogen wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist. Am Ende des Steuerjahres müssen Arbeitnehmer in vielen Ländern eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sicherzustellen, dass die tatsächliche Steuerschuld genau berechnet wird. Eventuelle Überzahlungen durch zu viel abgezogene Lohnsteuer können zurückgefordert oder mit anderen Steuerverbindlichkeiten verrechnet werden.

Funktionsprinzip

Die Lohnsteuer funktioniert als Quellensteuer, bei der der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers abzieht und an das Finanzamt abführt.

  • Steuerklassen und Freibeträge: Der Arbeitnehmer wählt eine Steuerklasse und kann Freibeträge geltend machen. Die Steuerklasse und Freibeträge beeinflussen den monatlichen Lohnsteuerabzug.
  • Monatlicher Lohnsteuerabzug: Der Arbeitgeber zieht basierend auf der gewählten Steuerklasse und den angegebenen Freibeträgen monatlich einen Teil des Arbeitslohns als Lohnsteuer ab.
  • Sozialabgaben: Neben der Lohnsteuer werden auch Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen.
  • Jahresausgleich: Am Ende des Steuerjahres muss der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hierbei werden alle Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Erklärung erfolgt ein Ausgleich um sicherzustellen, dass die tatsächliche Steuerschuld korrekt berechnet wird.
  • Erstattung oder Nachzahlung: Je nachdem, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgezogen wurde, erhält der Arbeitnehmer eine Steuererstattung oder muss eine Steuernachzahlung leisten.

Steuerklassen & Lohnsteuer

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst direkt den monatlichen Lohnsteuerabzug und somit die Höhe des Nettogehalts. Es ist ratsam, die optimale Steuerklasse basierend auf den individuellen Lebensumständen zu wählen, um die Steuerlast zu optimieren. Arbeitnehmer können ihre Steuerklasse ändern, wenn sich ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, z. B. durch Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

Steuerklasse I: In der Regel für Singles oder Alleinerziehende. Der normale Steuersatz wird angewendet.
Steuerklasse II: Für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
Steuerklasse III: Für Verheiratete, wenn der Ehepartner in Steuerklasse V ist. Hier wird der geringere Betrag besteuert.
Steuerklasse IV: Für Verheiratete, wenn beide Partner in dieser Klasse sind. Hier werden beide Partner mit dem gleichen Steuersatz besteuert.
Steuerklasse V: Für Verheiratete, wenn der Ehepartner in Steuerklasse III ist. Hier wird der höhere Betrag besteuert.
Steuerklasse VI: Für Nebenjobs oder mehrere Arbeitsverhältnisse.

Wer muss Lohnsteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmer die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die uneingeschränkt steuerpflichtig sind (mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland), sondern auch diejenigen, deren Einkünfte zu 90 % der deutschen Besteuerung unterliegen oder deren Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, den Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht übersteigen.