Insolvenz

Bei einer Insolvenz handelt es sich um einen rechtlichen Prozess, der darauf abzielt, die finanzielle Lage eines zahlungsunfähigen Unternehmens zu klären und das Vermögen des Unternehmens unter den Gläubigern zu verteilen.

Gründe für eine Insolvenz

Es gibt verschiedene Gründe, wie ein Unternehmen in die Insolvenz rutschen kann. Einer der Gründe ist die Zahlungsunfähigkeit, bei welcher das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Überschuldung: Bei dieser übersteigen die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte eines Unternehmens und zeitgleich gibt es keine positive Fortführungsprognose.

Insolvenz-Antrag

Ein Insolvenz-Antrag kann entweder vom Unternehmen selbst oder aber von einem der Geschäftspartner gestellt werden. Je nachdem handelt es sich dann um einen Eigen- oder aber einen Fremdantrag. Gestellt wird dieser bei dem für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgericht. In der Regel ist dies das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren in Deutschland durchläuft verschiedene Phasen, die im Wesentlichen dazu dienen, die Vermögensmasse zu sichern, zu verwalten und gerecht unter den Gläubigern zu verteilen:

  1. Insolvenzantrag und Eröffnung des Verfahrens:
    1.1 Insolvenzantragstellung
    1.2 Prüfung des Antrags durch das Gericht: Dieses entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenz gegeben sind.
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter (falls erforderlich): Wenn das Gericht es für notwendig hält, wird ein vorläufiger Verwalter für diese Insolvenz bestellt
  3. Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung: In diesem Fall dann ein dauerhafter Insolvenzverwalter.
  4. Gläubigerversammlung:
    4.1 Informationsveranstaltung für Gläubiger
    4.2 Bericht an das Gericht
  5. Prüfung der Forderungen und Insolvenzmasse
    5.1 Prüfung und Anmeldung der Forderungen: Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, der diese prüft und eine Gläubigerliste erstellt.
    5.2 Verwertung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse, um die Gläubiger zu befriedigen.
  6. Sanierung der Liquidation:
    6.1 Sanierungsbemühungen: Wenn möglich, werden Sanierungsbemühungen unternommen, um das Unternehmen oder die finanzielle Situation des Schuldners zu stabilisieren.
    6.2 Geordnete Liquidation: Falls eine Sanierung nicht möglich ist, erfolgt eine geordnete Liquidation, bei der Vermögenswerte verkauft werden, um die Gläubiger zu bedienen.
  7. Beendigung des Verfahrens zur Insolvenz