Lieferschein

Der Lieferschein, oftmals auch Warenbegleitschein genannt ist ein Dokument aus der Warenwirtschaft. Er wird vom Verkäufer bzw. dem Sender bei Auslieferung der Produkte erstellt und dem Paket beigelegt. Auch wenn der Lieferschein nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist er dennoch oftmals sehr hilfreich.

Wofür wird der Lieferschein benötigt?

Der Lieferschein erfüllt verschiedene Zwecke:

  • Mithilfe solch eines Dokumentes kann geprüft werden, ob die gelieferte Ware auch der Bestellung entspricht. So kann die Vollständigkeit besser geprüft und fehlende Artikel konkret benannt werden.
  • Sowohl Absender wie auch Empfänger haben so einen besseren Überblick über den Inhalt der einzelnen Pakete, wie auch die Art und Menge der Ware.
  • Auch dient der Lieferschein als Nachweis, dass die Ware beim Kunden eingetroffen ist.

Also hat der Lieferschein eine Kontroll-, wie auch Informationsfunktion, da mit ihm genau dokumentiert wird, welche Ware wann aus dem Lager ausgebucht wurde. Bei Erhalt der Waren muss der Empfänger den Lieferschein unterschreiben und so den Erhalt bestätigen. Dadurch ist das Dokument ein wichtiger Beleg bis zur vollständigen Bezahlung der Ware.

Mit Unterschrift des Lieferscheines tritt folgendes in Kraft:

Das Eigentum geht an den Empfänger über, womit der Absender nun nicht länger verantwortlich für Schäden oder Verlust an der Ware ist. Zeitgleich ist der Empfänger damit verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Hierfür gelten die, im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen.

Welche Angaben muss der Lieferschein enthalten?

Es gibt einige Angaben, die der Lieferschein unbedingt enthalten sollte:

  • Nummer des Lieferscheines/ Auftragsnummer
  • Namen und Anschrift sowohl des Absenders wie auch des Empfängers
  • Lieferdatum und Versanddatum
  • Menge, Art und Bezeichnung der Ware

Ist der Lieferschein mit der Rechnung gleichzusetzen?

Kurze Antwort: Nein! Liederschein und Rechnung sind nicht dasselbe. Die Erstellung einer Rechnung ist rechtlich verpflichtend, die Erstellung des Lieferscheins erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch ist bei einer Rechnung genau vorgeschrieben, welche Informationen diese enthalten muss. Es besteht jedoch die Option beides zu verbinden, indem man den Lieferschein um die rechtlich relevanten Informationen einer Rechnung ergänzt:

  • eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • aufgeschlüsselte Preise der Waren
  • der anfallende Steuerbetrag oder der Hinweis auf Befreiung von der Umsatzsteuer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wichtig ist zudem, dass das Dokument nun auch als Rechnung gekennzeichnet wird.