Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldleistungen, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gewährt, um dessen Vermögensbildung zu fördern. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Arbeitnehmer langfristig Vermögen aufbauen und finanziell vorsorgen können. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt und können verschiedene Formen annehmen.

Arten Vermögenswirksame Leistungen

Die gängigsten Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen (VL) sind:

VL-Banksparplan: Über sechs Jahre werden vermögenswirksame Leistungen auf einem Sparkonto angespart. Am Ende des Kalenderjahres erfolgt die Auszahlung des gesamten Betrags samt Zinsen und eventuellen Boni.

VL-Fondssparplan: Ähnlich dem Banksparplan, jedoch werden die Leistungen in einen Investmentfonds investiert. Der Fondssparplan qualifiziert sich als VL-Fondssparplan, wenn mindestens 60 Prozent Aktienanteile enthalten sind.

VL-Bausparvertrag: Über mindestens sieben Jahre wird ein monatlicher Betrag in einen Bausparvertrag eingezahlt. Am Ende der Ansparphase erhält der Bausparer ein vereinbartes, zweckgebundenes Baudarlehen zu niedrigen Zinsen.

VL-Baukredittilgung: Vermögenswirksame Leistungen können auch zur Tilgung eines Baukredits genutzt werden. Der Angestellte muss nachweisen, dass die Leistung vollständig zur Kredittilgung verwendet wird, beispielsweise durch eine Bestätigung des Kreditinstituts. Die Leistung kann zur Abzahlung der Raten oder zur Sondertilgung genutzt werden, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen.

Arbeitnehmersparzulage

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage sind individuelles Einkommen und die gewählte Anlageform entscheidend. Die Höhe der Sparzulage korreliert dabei direkt mit dem Betrag der vermögenswirksamen Leistungen.

Anlageform Fördersatz Begünstigter Höchstbetrag Maximale Sparzulage Einkommensgrenze
VL-Banksparplan 0 Prozent
VL-Fondssparplan 20 Prozent 400 Euro 80 Euro 20.000 Euro
VL-Bausparvertrag 9 Prozent 470 Euro 42,30 Euro 17.900 Euro
VL-Baukredittilgung 9 Prozent 470 Euro 42,30 Euro 17.900 Euro

Arbeitnehmer können beide Fördersätze der Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig nutzen, beispielsweise für einen VL-Fondssparplan (20 %) und einen VL-Bausparvertrag (9 %). Die maximale jährliche Sparzulage beträgt 122,30 €. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Sparzulage, und die Einkommensgrenzen erhöhen sich entsprechend auf zweimal 20.000 € bzw. zweimal 17.900 €. Wichtig zu wissen: Auch Beamte, Richter und Soldaten können die Arbeitnehmersparzulage beanspruchen.

Falls der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag oder keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Arbeitnehmer den Betrag selbst erhöhen, um weiterhin von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Dieser Eigenanteil muss jedoch in der Regel direkt vom Arbeitgeber in die Anlage eingezahlt werden, was zu einer entsprechenden Kürzung des Nettolohns führt.

Beantragung Vermögenwirksame Leistungen

Um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber alle relevanten Informationen wie Kontodaten, Name des Kreditinstituts, Verwendungszweck usw. zur Verfügung stellen. Auch ein gewünschter Arbeitnehmeranteil sollte angegeben werden. Um alle erforderlichen Informationen übersichtlich zu sammeln, können Arbeitnehmer bei ihrem Anlage- oder Kreditinstitut online einen „Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ herunterladen und ausfüllen.

Die Arbeitnehmersparzulage muss der Arbeitnehmende eigenständig bei seinem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Die endgültige Auszahlung der angesammelten Arbeitnehmersparzulage erfolgt erst nach Ablauf der Sperr- und Rückzahlungsfristen. Die Auszahlung unterliegt der Abgeltungssteuer, die in der Regel direkt einbehalten wird. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Um den steuerfreien Sparerfreibetrag zu nutzen empfiehlt es sich einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.