Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz ist eine zentrale finanzielle Übersicht, die zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres oder bei der Gründung eines Unternehmens erstellt wird. Sie stellt den finanziellen Status eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt dar, in der Regel zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Die Eröffnungsbilanz bildet die Grundlage für die Buchführung und dient als Ausgangspunkt für die Erfassung aller zukünftigen finanziellen Transaktionen.
Verpflichtet sind die Rechtsformen:
Kaufmann (Kauffrau) e.K.
OHG, KG, GmbH & KG als Personengesellschaften
Sämtliche Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, etc.
Kleingewerbetreibende mit weniger als 600.000 € Umsatz bzw. 60.000 € Gewinn und Freiberufler müssen demnach keine Eröffnungsbilanz erstellen.
Inhalt und Berechnung
Typischerweise enthält die Eröffnungsbilanz die Vermögenswerte (wie Bargeld, Forderungen, Inventar, Immobilien), die Verbindlichkeiten (wie Darlehen, offene Rechnungen) und das Eigenkapital des Unternehmens. Zusätzlich sind Mindestangaben wie der Name des Unternehmens, Ort und Datum der Gründung sowie die Namen und eigenhändigen Unterschriften der Geschäftsführer erforderlich.
Die Gleichung, die die Eröffnungsbilanz ausdrückt, lautet:
Vermögen = Verbindlichkeiten + Eigenkapital
Zeitpunkt der Erstellung
Die Eröffnungsbilanz wird in erster Linie bei der Gründung eines Unternehmens erstellt und dient als Grundlage für die zukünftige Buchführung sowie als Dokument für das Finanzamt. Wenn zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres eine Eröffnungsbilanz erstellt wird, entspricht sie der Schlussbilanz des Vorjahres aufgrund der formellen Bilanzkontinuität.
Neben der Gründung und dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres gibt es weitere Situationen, in denen eine Eröffnungsbilanz erforderlich ist. Dies kann bei einer Umwandlung des Unternehmens, einer Fusion von zwei Unternehmen oder einem Wechsel der Rechtsform der Fall sein.
Beim Festlegen des Stichtags für die Bilanzerstellung bei Unternehmensgründungen ist es wichtig, dass dieser vor dem Eintrag in das Handelsregister liegt. Oft wird das Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Stichtag gewählt. Dies ermöglicht eine umfassende Erfassung aller Geschäftsvorfälle in der Eröffnungsbilanz, die als Grundlage für die Buchführung des Unternehmens dient.
Aktiva und Passiva
Gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bilanzierung und den Vorschriften in den §§ 246 bis 251 HGB muss die Eröffnungsbilanz alle Vermögensgegenstände auflisten, die zum Stichtag Eigentum des Unternehmens sind. Die Eröffnungsbilanz muss vollständig und abschließend sein, wobei Aktiva und Passiva zum Stichtag bestimmt werden.
Die Aktivseite der Eröffnungsbilanz unterteilt sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst Posten, die für einen längeren Zeitraum im Geschäftsbetrieb genutzt werden, wie z. B. Maschinen, Büromöbel oder Computer. Das Umlaufvermögen beinhaltet kurzfristig genutzte Posten, wie Druckerpapier oder Rohstoffe.
Auf der Passivseite werden Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (z. B. Schulden) eingetragen. Die Verbuchung von Aktiva und Passiva erfolgt auf dem Eröffnungsbilanzkonto nach dem Prinzip der doppelten Buchführung, wobei alle Passiva unter Soll und alle Aktiva unter Haben verbucht werden. Das Eröffnungsbilanzkonto dient als Hilfsmittel zwischen den Bestandskonten und der Eröffnungsbilanz. Es enthält Anfangsbestände und Buchungssätze.