Rückstellung

Eine Rückstellung ist in der Buchhaltung und im Rechnungswesen eine Verbindlichkeit bzw. eine Aufwandsrückstellung, die in den Büchern eines Unternehmens erfasst wird, um zukünftig ungewisse Verpflichtungen oder Aufwendungen zu berücksichtigen. Rückstellungen dienen dazu, die finanzielle Situation eines Unternehmens genauer darzustellen, indem potenzielle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfasst werden, die zwar noch nicht genau quantifiziert sind, aber wahrscheinlich eintreten werden.

Charakteristika einer Rückstellung sind drei entscheidende Punkte:

  • Die Höhe ist unklar
  • Wann sie fällig werden, ist nicht festgelegt
  • Ob sie generell bestehen, ist nicht klar ersichtlich

Arten von Rückstellungen

Verbindlichkeitsrückstellungen: Erfasst werden hierbei bekannte Verpflichtungen, für die der genaue Betrag noch nicht feststeht. Beispiele sind Garantieverpflichtungen, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten oder Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Dienstleistungen.

Aufwandsrückstellungen: Hierbei handelt es sich um ungewisse, zukünftige Aufwendungen. Ein Beispiel wäre eine Rückstellung für erwartete Reparaturkosten.

Rückstellung vs. Rücklagen

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Rückstellungen“ und „Rücklagen“ oft synonym verwendet. Der wesentliche Unterschied liegt in der Art des Eigenkapitals und ihrem Einfluss auf den Gewinn eines Unternehmens.

Rückstellungen:

Gehören zum Fremdkapital und werden gebildet, um die Begleichung künftiger Verbindlichkeiten zu gewährleisten.
Die Höhe der Verbindlichkeiten ist ungewiss, daher wird der Betrag für die Rückstellung geschätzt.
Rückstellungen stellen einen Aufwand dar, der den Unternehmensgewinn mindert.

Rücklagen:

Rücklagen stellen Eigenkapital dar und werden als solches in der Bilanz ausgewiesen.
Ihre Bildung basiert entweder auf gesetzlichen Vorschriften oder ergibt sich aus der Satzung eines Unternehmens.
Sie funktionieren als finanzielle Reserven und erhöhen das Eigenkapital, ohne den Unternehmensgewinn zu mindern.

Rückstellung in der Bilanz

Rückstellungen werden in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen, wenn ungewiss ist, ob, wann und in welcher Höhe Zahlungen auf den Betrieb zukommen. Die Entstehung muss wahrscheinlich sein und die Bilanzierung einer Rückstellung führt zu einer Gewinnminderung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Bildung von gewinnmindernden Rückstellungen ausgeschlossen ist. In diesem Fall werden nur die tatsächlichen Zu- und Abflüsse von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berücksichtigt. Wenn Sie jedoch von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung wechseln, können Sie dem Finanzamt Rückstellungen für betriebliche Risiken präsentieren und so Ihren Übergangsgewinn deutlich mindern.

Es ist zu beachten, dass Rückstellungen ausgeschlossen sind, wenn es sich bei den ungewissen Zahlungsverpflichtungen um aktivierungspflichtige Kosten handelt. Zum Beispiel kann für die geplante Erweiterung eines Firmengebäudes keine Rückstellung gebildet werden, da die Kosten aktiviert und abgeschrieben werden müssen.