Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Rechnungsabgrenzungsposten (RABP) ist ein buchhalterischer Begriff, der in der Rechnungslegung und Buchführung verwendet wird. Er bezieht sich auf temporäre Buchungen, die dazu dienen, Einnahmen und Ausgaben in der Bilanz korrekt zuzuordnen und periodengerecht abzubilden.

Arten von Rechnungsabgrenzungsposten

Transitorische Abgrenzung: Zahlungen erfolgen vor dem Bilanzstichtag, aber die Erfolgswirksamkeit tritt erst nach dem Stichtag ein.

Antizipative Abgrenzung: Erträge oder Aufwendungen sind noch nicht zahlungswirksam, werden aber bereits dem abzuschließenden Geschäftsjahr zugeordnet.

Für die Vorgehensweise bei der Rechnungsabgrenzung sind entscheidend:

  • Wann erfolgte die Zahlung im Vergleich zum Abschlussstichtag?
  • Wann wurde die Leistung erbracht?
  • Wer ist zahlungspflichtig – der Leistungsempfänger oder der Leistungserbringer?

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARA): Dieser betrifft Einnahmen oder Erträge, die bereits vereinnahmt wurden, aber für die die erbrachte Leistung oder Lieferung noch ausstehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen im Voraus Zahlungen für Dienstleistungen erhalten, die erst in der Zukunft erbracht werden. Der ARA sorgt dafür, dass diese Einnahmen erst in der Bilanz erfasst werden, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA): Dieser betrifft Ausgaben oder Aufwendungen, die zwar bereits angefallen sind, aber noch nicht verrechnet oder bezahlt wurden. Zum Beispiel kann ein Unternehmen Rechnungen für Dienstleistungen erhalten haben, die jedoch erst in der Zukunft erbracht werden. Der PRA stellt sicher, dass diese Ausgaben erst dann in der Bilanz erscheinen, wenn die Leistung erbracht wurde.

Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

Im Gegensatz zu den transitorischen Abgrenzungen entstehen bei antizipativen Posten Erträge oder Aufwendungen bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr, die Zahlung erfolgt jedoch erst im neuen Jahr. Sie werden wie die transitorischen Posten in der Bilanz unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ (Passivseite) und „Sonstige Forderungen“ (Aktivseite) erfasst.

Rechnungsabgrenzungsposten in der Buchhaltung

Rechnungsabgrenzungsposten in der Buchhaltung ermöglichen die Übertragung von Erträgen oder Aufwendungen auf das Folgejahr. Der Prozess umfasst:

  • Ermittlung der Beträge für das abgelaufene und das Folgejahr.
  • Verbuchung von Erträgen oder Aufwendungen im aktuellen Jahr auf den entsprechenden Konten.
  • Zum Bilanzstichtag Übertragung des Betrags auf den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktiv- oder Passivseite in der Bilanz.
  • Im neuen Jahr Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens, wodurch der Betrag auf das jeweilige Ertrags- oder Aufwandskonto im richtigen Jahr gebucht wird.