Rechnung

Bei einer Rechnung handelt es sich um ein Dokument, in welchem ein Unternehmen seinen Kunden über die fällige Zahlung auf Grundlage des Kaufvertrages informiert. In solch einer Rechnung werden die Leistungen an den Kunden abgerechnet. Daher muss sie alle wichtigen Angaben zu der erbrachten Leistung, der Zahlung, Käufer und Verkäufer enthalten.

Bestandteile einer Rechnung

Im Umsatzsteuergesetz ist definiert, welche Pflichtbestandteile eine Rechnung aufweisen muss:

  • Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer (Steuer-ID) oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmens
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Umsatzsteuer-ID des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt in Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag

Auch gibt es weitere freiwillige Angaben, die oftmals aber hilfreich sein können:

  • Kontoverbindung
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kundennummer
  • Zahlungsfrist

Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID auf die Rechnung?

Ist das Unternehmen in Deutschland ansässig, so ist die Abgabe der Steuernummer, bzw. der Steuer-ID auf einer Rechnung ausreichend. Diese Nummer wird vom Finanzamt einmalig an alle natürlichen oder juristischen Personen vergeben. Sie dient der Identifikation.

Hat das Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland, so ersetzt die Umsatzsteuer-ID die Startnummer.

Die Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer haben ganz besondere Regelungen für die Rechnungserstellung. Hierzu zählen alle Unternehmer, die jährlich weniger als 22.000 € Umsatz machen. Da Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit sind, darf auf deren Rechnung keine Umsatzsteuer aufgeführt sein. Zusätzlich sind diese Rechnungen mit einem Hinweis zu versehen: „Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“

Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungsbeträgen bis zu 250 € inkl. Umsatzsteuer sind die Regelungen etwas lockerer. Solch eine Rechnung benötigt lediglich folgende Bestandteile:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersatz und Bruttobetrag

Aufbewahrung der Rechnung

Für Rechnungen, egal ob analog oder digital gibt es im deutschen Recht eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Auch müssen diese Dokumente im Originalformat aufbewahrt werden. Die konkreten Regelungen zu den Aufbewahrungspflichten und -fristen sind in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) festgelegt.