Stornorechnung
Eine Stornorechnung ist eine Korrektur oder Annullierung einer zuvor ausgestellten Rechnung. Sie wird verwendet, wenn Fehler in der ursprünglichen Rechnung vorliegen, wie beispielsweise falsche Beträge, falsche Positionen oder andere Unstimmigkeiten.
Notwendigkeit einer Stornorechnung
Wir versehentlich eine fehlerhafte Rechnung an den Kunden gesandt, ist das kein Grund zur Sorge. Eine Stornorechnung ermöglicht es Ihnen, den Fehler zu korrigieren und sicherzustellen, dass Ihre Buchhaltung genau bleibt.
Es ist jedoch wichtig, Fehler nicht zu ignorieren. Wir die Korrektur versäumt, kann dies negative Konsequenzen haben. Der Kunde wird höchstwahrscheinlich den Fehler bemerken, was zu Problemen führen kann. Darüber hinaus kann die Genauigkeit Ihrer eigenen Buchhaltung beeinträchtigt werden.
Der Kunde hat das Recht auf eine korrigierte Rechnung, und wenn dies versäumt wird, könnte sein Vorsteuerabzug gefährdet sein. Zudem besteht das Risiko den Kunden als Klienten zu verlieren, wenn nicht auf seine Anforderungen eingegangen wird.
Gründe für eine Stornorechnung
Kleine Fehler in einer Rechnung, wie etwa Rechtschreibfehler, müssen nicht zwangsläufig korrigiert werden, solange der Sinn der Rechnung klar erkennbar ist und alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG vorhanden sind. Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift des eigenen Unternehmens, des Kunden, Ausstellungsdatum, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Angaben zu Menge, Art und Zeitpunkt der gelieferten Produkte oder Leistungen, Nettobetrag, Steuerbetrag, Steuersatz und Bruttobetrag. Zusätzlich müssen bei Kunden aus dem EU-Ausland deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie ggf. ein Zusatz zur Kleinunternehmerregelung angegeben werden.
Wenn die Pflichtangaben fehlerhaft sind oder eine oder mehrere gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, ist eine Änderung der Rechnung oder die Ausstellung einer Stornorechnung erforderlich. Falls beispielsweise das Leistungsdatum fehlt oder ein falscher Betrag angegeben wurde und die Rechnung bereits versendet wurde, ist es wichtig, den Kunden zu informieren und die Rechnung zu korrigieren. Falls die Rechnung noch nicht versandt wurde, kann sie einfach geändert und die korrekte Version später an den Kunden geschickt werden.
Ablauf einer Rechnungsstornierung
Zur Korrektur einer Rechnung ist entscheidend, ob die Zahlung bereits verbucht wurde. Ist die Zahlung noch nicht erfolgt, können Sie eine neue Rechnung unter derselben Nummer erstellen oder ein Berichtigungsdokument verwenden. Letzteres korrigiert die fehlerhaften Angaben und muss gemeinsam mit der ursprünglichen Rechnung abgelegt werden.
Falls die Zahlung bereits verbucht wurde: Eine unbezahlte Rechnung kann durch eine neue Rechnung oder ein Berichtigungsdokument korrigiert werden, solange die Zahlung nicht veranlasst wurde.
Die Korrektur muss das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer des ursprünglichen Dokuments angeben und den Fehler klar kennzeichnen.
Wenn die Zahlung bereits erfolgt ist: In diesem Fall ist eine Stornorechnung unausweichlich.
Die Stornorechnung neutralisiert die ursprüngliche Rechnung durch einen Negativbetrag oder Gutschrift.
Nach der Erstellung der Stornorechnung wird die Buchhaltung wieder auf +/- Null ausgeglichen.