Privatentnahme

Gründer und Selbstständige haben im Gegensatz zu Angestellten kein festes Gehalt, welches sie monatlich überwiesen bekommen. Daher dürfen sich Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

Arten der Privatentnahme

  • Warenentnahme: Bei dieser Art der Privatentnahme entnimmt der Gründer Waren aus dem Geschäft, die sonst zum Verkauf oder zur Weiterverarbeitung bestimmt wären.
  • Leistungsentnahme: Werden die Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet, privat in Anspruch genommen, so handelt es sich um eine Leistungsentnahme.
  • Nutzungsentnahme: Werden Gegenstände wie Firmenwagen aus dem Unternehmen genutzt, ist dies eine Nutzungsentnahme.

Privatentnahme = Betriebsausgabe?

Bei einer privaten Entnahme aus dem Betriebsvermögen handelt es sich nicht um eine Betriebsausgabe und darf den Gewinn des Unternehmens nicht schmälern. Der Grund hierfür ist, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast nicht ändern darf durch Privatentnahmen. So wird zwar etwas entnommen, was jedoch keinen Einfluss auf die Bilanz oder den tatsächlichen Gewinn hat.

Wer darf private Entnahmen tätigen?

Unterliegt das Unternehmen einer Haftungsbeschränkung, darf keine Privatentnahme getätigt werden, da die Haftungsbeschränkung bereits eine klare Grenze zwischen dem Privat- und dem Betriebsvermögen zieht. Bei Unternehmen ohne Haftungsbeschränkung hingegen sieht es anders aus. Einzelunternehmer, Teile einer GbR oder einer OHG, wie auch KG sind dazu berechtigt Privatentnahmen zu tätigen. Sie ersetzt in diesen Fällen das monatliche Gehalt.

Höhe der Privatentnahme

Es gibt keine festgesetzte Höhe für diese Entnahmen. Wichtig ist, dass diese den Gewinn nicht schmälern und wieviel der Gründer zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes braucht. Hier kann eine Auflistung der privaten Kosten dabei helfen, die Summe festzulegen.

Privatentnahmen in der Buchhaltung

Für die Privatentnahme wird jeweils ein Unterkonto zum Eigenkapitalkonto angelegt. Hier werden Privatentnahmen in der Soll-Spalte gebucht, Einlagen in der Haben-Spalte.

Privatentnahmen sind stets erfolgsneutral. Somit verzeichnen sie, wie bereits beschrieben keinen Verlust für die Firma verzeichnen. Das Verfahren der Barentnahme ist das einzige der Privatentnahme, welches nicht unter die Umsatzsteuer fällt. Es ist allerdings trotzdem wichtig, einen Beleg der Bank für jede Barentnahme aufzubewahren.