Passivkonten

Passivkonten entstehen, wenn die Passivseite einer Bilanz aufgelöst wird. Für jeden Passiva-Posten wird ein entsprechendes Passivkonto eingerichtet, wie z. B. Eigenkapital, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen, Hypotheken usw. Auf dem Passivkonto werden Anfangsbestand und Zugänge auf der Haben-Seite verbucht, während Minderungen und der Schlussbestand auf der Soll-Seite erscheinen. Ähnlich wie Aktivkonten gehören Passivkonten zu den Bestandskonten und werden über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.

Bedeutung Passivkonten

Die Bilanz eines Unternehmens verändert sich mit jedem auftretenden Geschäftsfall. Wenn der Geschäftsführer beispielsweise ein Darlehen aufnimmt, um Lieferverbindlichkeiten zu begleichen, beeinflusst dies zwei passive Bilanzposten: „Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung“ sowie „langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Nach der Darlehensaufnahme und der Reduzierung der Schulden beim Lieferanten erfordert dies unmittelbare Anpassungen in der Bilanz.

In der Realität ereignen sich in einem Unternehmen täglich mehrere hundert oder sogar tausend Geschäftsfälle, abhängig von Größe, Branche und anderen Faktoren. Es ist schlicht unmöglich, bei jedem dieser Vorfälle eine neue Bilanz zu erstellen.

Daher erfolgt die Auflösung der Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres in Bestandskonten:

  • Für jeden einzelnen Bilanzposten wird ein Bestandskonto eröffnet, wobei die Konten auf der Passivseite als „Passivkonten“ bezeichnet werden.
  • Das Buchen jedes Geschäftsfalls auf den entsprechenden Konten entspricht den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“. Diese gewährleisten, dass jede geschäftliche Handlung im Unternehmen von Dritten (wie Steuerberatern, Finanzamt, Banken, Geschäftspartner, usw.) problemlos nachvollzogen werden kann.

Aufbau von Passivkonten

Passivkonten folgen im Wesentlichen stets dem gleichen Schema:

  • Der Anfangsbestand wird auf der Haben-Seite verbucht. Hier werden auch sämtliche Zugänge erfasst.
  • Auf der Soll-Seite werden die Abgänge sowie der Schlussbestand am Ende des Geschäftsjahres erfasst.

Buchung auf Passivkonten

In der doppelten Buchführung erfordert jede Buchung ein entsprechendes Gegenkonto. Dies gilt auch für die Übertragung der Anfangsbestände auf die Passivkonten. Da die Eröffnungsbilanz selbst kein Konto ist, wird in der Praxis der Umweg über das Eröffnungsbilanzkonto genommen.

Der Buchungssatz für die Eröffnung eines Passivkontos lautet: „Eröffnungsbilanz an Passivkonto“.