Quittungen

Quittungen fungieren als Bestätigung für den Empfang einer Lieferung oder Leistung. Oft dokumentieren sie insbesondere den Erhalt von Geld. Im Englischen wird eine Quittung als „receipt“ bezeichnet. Unabhängig von der Art der Lieferung kann der Lieferant gemäß §368 BGB stets vom Empfänger verlangen, eine Quittung auszustellen, um den Empfang der Lieferung bzw. Leistung zu bestätigen.

Pflichtangaben von Quittungen

Im Vergleich zu Rechnungen erfordern Quittungen wesentlich weniger Angaben. Die Mindestangaben auf einer Quittung umfassen den Namen des Quittungsempfängers, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort, Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung, den Steuerbetrag und Steuersatz (7 % oder 19 %), sowie den Bruttopreis in Zahlen und Worten. Eine Quittung ist daher inhaltlich deutlich knapper als eine Rechnung und kann diese daher nicht ersetzen.

Quittungen vs. Rechnungen

Rechnungen und Quittungen sind beide schriftliche Bestätigungen von Transaktionen, jedoch gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden:

Zweck:

Rechnungen: Dienen als Aufforderung zur Zahlung und beinhaltet detaillierte Informationen über Produkte oder Dienstleistungen sowie die zu zahlenden Beträge. Sie werden in der Regel vom Verkäufer ausgestellt.

Quittungen: Bestätigen den Erhalt einer Zahlung oder einer bereits erbrachten Leistung. Sie werden normalerweise vom Empfänger der Zahlung ausgestellt.

Inhalt:

Rechnungen: Enthalten umfassende Details zu den gelieferten Gütern oder erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Preise, Mengen, Steuersätze und Gesamtbeträge.

Quittungen: Bieten eine knappere Zusammenfassung, die oft den bezahlten Betrag, das Datum und den Grund für die Zahlung umfasst.

Aufforderung zur Zahlung:

Rechnungen: Dienen als Aufforderung zur Bezahlung und legt die Zahlungsbedingungen fest.

Quittungen: Bestätigen die bereits erfolgte Zahlung und stellt keine Aufforderung zur weiteren Zahlung dar.

Ausstellende Partei:

Rechnungen: Werden üblicherweise vom Verkäufer oder Dienstleister ausgestellt.

Quittungen: Werden normalerweise vom Empfänger der Zahlung, wie dem Kunden oder Auftraggeber, ausgestellt.

Gesetzliche Anforderungen:

Rechnungen: Unterliegen strengeren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere für steuerliche Zwecke. Muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Quittungen: Enthalten in der Regel nur die notwendigsten Informationen, um den Erhalt der Zahlung zu bestätigen.